Wahlhelfer

Allgemeine Angaben zur Person
GeschlechtTest*
Kontakt
Organisatorisches
Ich war bereits als Wahlhelfer/in tätig
Einsatz ist möglich an folgenden Wahlterminen
Einsatzwunsch Wahllokal
Einsatzwunsch Tätigkeit (im Wahlvorstand) als:
Rechtliches

Hinweise zur ehrenamtlichen Tätigkeit im Wahlvorstand:

Die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Wahlbewerber/innen, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und stellvertretende Vertrauenspersonen dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans bestellt werden (§ 4 EuWG in Verbindung mit § 9 Abs. 3 BWG).