Lärmaktionsplan

Eisenbahn-Bundesamt startet Öffentlichkeitsbeteiligung zu Schienenlärm

Lärmaktionsplanung und Öffentlichkeitsbeteiligung Runde 4

Das Eisenbahn-Bundesamt hat die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung gestartet. Bis zum 2. Januar 2024 können sich alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der Lärmaktionsplanung (Runde 4) beteiligen. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform auf der Internetseite laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des Lärmaktionsplans (Runde 4) sowie zum Verfahren der Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu äußern. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan steht allen Interessierten auf der genannten Beteiligungsplattform zur Verfügung.
Eine Beteiligung ist für Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung oder Registrierung möglich. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal beteiligen. Weitere Informationen zur Teilnahme finden sich auf laermaktionsplanung-schiene.de.

Für mögliche Fragen oder Anregungen steht Ihnen das

Eisenbahn-Bundesamt
Referat 53: Umgebungslärmkartierung,
Lärmaktionsplanung und Geoinformation
Heinemannstraße 6
53175 Bonn

gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich entweder an die Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner Ihres Bundeslandes oder an die E-Mail Adresse: umgebungslaerm@eba.bund.de

Lärmaktionsplan 2018 (Stufe 3)

Richtlinie 2002/49/EGMit der Verabschiedung der "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm" (Richtlinie 2002/49/EG) im Jahre 2002 wurde den EU-Mitgliedsstaaten ein rechtliches Instrument an die Hand gegeben, die Lärmbelästigung, insbesondere in den Kommunen, zu reduzieren.

In einer dritten Stufe der Lärmkartierung veröffentliche das Landesamt für Umwelt (LfU) im Herbst 2017 die strategische Lärmkartierung. Für die Gemeinde Schöneiche bei Berlin besteht die Pflicht zur Meldung eines Lärmaktionsplans der Stufe 3 für Hauptverkehrsstraßen.

Der Lärmaktionsplan 2018 liegt mit der Beschlussfassung vom 4. Juli 2018 vor.

Im Geoportal sind zusätzlich u. a. folgende Lärmkarten einzusehen:

Straßenverkehrslärm BRB 2017 - Tag
Straßenverkehrslärm BRB 2017 - Nacht

Lärmaktionsplan 2013 (Stufe 2)

Lärmaktionsplan 2013 lag mit der Beschlussfassung vom 26. September 2013 vor.

Im Geoportal sind zusätzlich u. a. folgende Lärmkarten einzusehen:

Straßenverkehrslärm BRB 2012 - Tag  
Straßenverkehrslärm BRB 2012 - Nacht