Im Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz ist in den Grundsätzen festgehalten:
„Denkmale sind als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und als prägende Bestandteile der Kulturlandschaft des Landes Brandenburg nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zu schützen, zu erhalten, zu pflegen und zu erforschen.
Das Land, Gemeinden und Gemeindeverbände, Behörden und öffentliche Stellen haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Verwirklichung der Ziele des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zu unterstützen.“
Denkmalschutz trägt dazu bei, das historische Gedächtnis eines Ortes zu bewahren. Für diese wichtige Aufgabe möchten sich die Denkmalschutzbeauftragten in Schöneiche bei Berlin einsetzen.
Wer Fragen oder Anregungen zum Thema Denkmalschutz und Denkmalpflege hat, kann sich gern melden.