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Anpassung Grundsteuer

Die Gemeindevertretung beschloss eine erneute Anpassung des Grundsteuerhebesatzes auf 250 Prozent (Dez. 2025) / Ein Grund für die Anpassung ist die sogenannte Aufkommensneutralität

Seit 2025 greift die Grundsteuerreform und diese Steuer wird bundesweit nach neuen Kriterien berechnet. Der Hebesatz für die Grundsteuer B, also für bebaute und unbebaute Grundstücke in Schöneiche bei Berlin, betrug aufgrund der Reform 215 Prozent in 2025. Am 16. Dezember 2025 hat die Gemeindevertretung eine erneute Anpassung des Grundsteuerhebesatzes auf 250 Prozent beschlossen. Über diese Anpassung hatte die Gemeindeverwaltung über das Amtsblatt und die Rathausnachrichten Anfang des Jahres informiert.

Ein Grund für die Anpassung ist die sogenannte Aufkommensneutralität. Diese besagt, dass die Gemeinden ihre Einnahmen durch die Grundsteuer stabil halten müssen. Das heißt, sie dürfen weder mehr noch weniger einnehmen als vor der Reform. In Schöneiche war das 2025 allerdings nicht der Fall. Die Finanzämter des Landes Brandenburg stellen die maßgeblichen Daten seit 2022 den Kommunen fortlaufend elektronisch zum Abruf bereit. Die Städte und Gemeinden erheben auf Grund dieser Daten die Grundsteuer, wofür sie zuvor die konkreten Hebesätze für die Grundsteuer A und B festlegen müssen. Zu Beginn des letzten Jahres war es schwierig, die genauen Hebesätze zu bemessen, da nicht alle Grundlagenbescheide vom Finanzamt vorlagen. Mit den vorhandenen Daten wurde ein Hebesatz von 215 Prozent für 2025 ermittelt. Durch diesen entstanden dann Mindereinnahmen von rund 146.000 Euro, weshalb der Beschluss zur erneuten Erhöhung in der Gemeindevertretung eine Mehrheit fand.

Das Land Brandenburg führt ein öffentliches Hebesatzregister. In diesem wird über die Höhe der aufkommensneutralen Grundsteuerhebesätze in den einzelnen Kommunen und Städten als Orientierung informiert. Für Schöneiche bei Berlin liegt der aktuelle Orientierungshebesatz nach diesem Register gleichermaßen bei 250 Prozent. Bei den Nachbarkommunen sind ähnliche Werte oder teilweise sogar deutlich höhere Orientierungshebesätze angegeben. Diese Orientierungshebesätze sind unverbindliche Angaben. Die Aufgabe zur Bestimmung der konkreten Hebesätze liegt allein in der Zuständigkeit der Gemeinden. Daran hat sich durch die Reform der Grundsteuer nichts geändert.

Die Gemeindeverwaltung erhält vermehrt Nachfragen, ob jetzt jedes Jahr Erhöhungen beim Hebesatz zu erwarten sind. Die Kämmerei der Gemeinde erwartet zwar für 2026 ähnlich hohe Einnahmen bei der Grundsteuer wie vor der Reform. Allerdings kann aufgrund der anhaltenden kritischen Haushaltslage der Gemeinde den Eigentümerinnen und Eigentümern nicht zugesichert werden, dass die Gemeindevertretung in der Haushaltsdebatte für das kommende Jahr nicht auch wieder über eine Erhöhung des Hebesatzes beraten wird, um einen soliden Haushalt zu erreichen.
Für 2026 versucht die Gemeindeverwaltung, die Lücke zwischen Erträgen und Aufwendungen durch massive Einsparungen zu schließen. In der mittelfristigen Finanzplanung ist die Gemeinde allerdings gezwungen, die Einnahmen an die notwendigen Ausgaben anzupassen. Hierunter könnten auch Anpassungen der Steuereinnahmen fallen.

Warum kam es 2025 zu einer Grundsteueranpassung?

Die Grundsteuer war vor einigen Jahren durch das Bundesverfassungsgericht beanstandet worden, da sie wegen der verwendeten jahrzehntealten Einheitswerte die aktuellen Werte nicht mehr korrekt widerspiegelte. Bund und Länder setzten daher die bundesweite Steuerreform 2025 um. Damit wurde die Steuer nach neuen Kriterien berechnet. Dabei wurde auch eine Aufkommensneutralität als Ziel formuliert. Das heißt, die Gemeinde soll nach der Reform nicht mehr und nicht weniger aus der Grundsteuer einnehmen als vorher. Nach diesem Maßstab hat die Gemeindeverwaltung den neuen Hebesatz kalkuliert. Der Hebesatz für die Grundsteuer B, also für bebaute und unbebaute Grundstücke in Schöneiche bei Berlin, betrug aufgrund der ersten Hochrechnung zunächst 215 Prozent v. H. in 2025 statt bisher 440 v. H. Für einige Grundstückseigentümer bedeutete das entweder eine höhere Zahlung und für andere sogar eine niedrigere Zahlung als zuvor.

Wieso muss ich in 2026 erneut eine höhere Grundsteuer in Schöneiche zahlen?

Am 16. Dezember 2025 hat die Gemeindevertretung eine erneute Anpassung des Grundsteuerhebesatzes auf 250 Prozent beschlossen. Diese wurde nötig, da durch die Anpassung in 2025 Mindereinnahmen von rund 146.000 Euro entstanden. Zu Beginn des letzten Jahres war es schwierig, die genauen Hebesätze zu bemessen, da nicht alle Grundlagenbescheide vom Finanzamt vorlagen. Aufgrund des Gebots der Aufkommensneutralität musste der Grundsteuerhebesatz für Schöneiche erhöht werden.

Wo und wann wurde diese Erhöhung veröffentlicht?

Die Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes hatte die Gemeindeverwaltung im Schöneicher Amtsblatt und in den Rathausnachrichten Anfang des Jahres publiziert. Die Rathausnachrichten werden an alle Haushalte verteilt. Das Amtsblatt und die Rathausnachrichten sind auch auf der Webseite veröffentlicht.

Wird es jetzt jedes Jahr Erhöhungen bei der Grundsteuer geben?

Zunächst erwartet die Kämmerei ähnlich hohe Einnahmen wie vor der Reform. Allerdings kann aufgrund der anhaltenden kritischen Haushaltslage der Gemeinde den Eigentümerinnen und Eigentümern nicht zugesichert werden, dass die Gemeindevertretung in der Haushaltsdebatte für das kommende Jahr nicht auch wieder über eine Erhöhung des Hebesatzes beraten wird, um einen soliden Haushalt zu erreichen.
Für 2026 versucht die Gemeindeverwaltung, die Lücke zwischen Erträgen und Aufwendungen durch massive Einsparungen zu schließen. In der mittelfristigen Finanzplanung ist die Gemeinde allerdings gezwungen, die Einnahmen an die notwendigen Ausgaben anzupassen. Hierunter könnten auch Anpassungen der Steuereinnahmen fallen.

Hat Schöneiche einen hohen Hebesatz im Vergleich zu anderen Kommunen?

Im tatsächlichen Vergleich mit den Nachbarkommunen ordnet sich Schöneiche im Mittelfeld ein und auch andere Gemeinden haben schon angekündigt, beim Hebesatz nachzujustieren. Derzeit erhebt Woltersdorf einen Hebesatz für die Grundsteuer B von 240 Prozent und in Rüdersdorf bei Berlin wird aktuell ein Hebesatz von 275 Prozent erhoben.

Warum wurde ein SEPA-Lastschriftmandat nochmals mitgeschickt, obwohl ich schon eines abgegeben habe?

Dem Grundsteuerbescheid liegen ein SEPA-Lastschriftmandat und eine Datenschutzerklärung bei. Die Datenschutzerklärung ist ein notwendiger Bestandteil des Bescheids.
Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat ist nur für Personen/Steuerpflichtige gedacht, die bisher noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben oder deren Kontoverbindung sich geändert hat.
Ob ein Handeln erforderlich ist, lässt sich direkt auf dem Grundsteuerbescheid ablesen: Steht unter den offenen Fälligkeiten ein fettgedruckter Text, dass die Beträge per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen werden? Dann liegt ein gültiges Mandat vor und es muss kein neues SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt werden.